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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a)    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und uns als Dienstleister.

b)    Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2.) Angebote, Nebenabreden
a)    Die Angebote des Dienstleisters sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b)    Enthält eine Auftragsbestätigung des Dienstleisters Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c)    Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.


3.) Auftragserteilung
a)    Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b)    Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c)    Der Dienstleister verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d)    Der Dienstleister kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Der Dienstleister ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e)    Der Dienstleister kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Dienstleisters Aufträge erteilen. Der Dienstleister ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn er beabsichtigt, Aufträge durch einen Subunternehmer durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subunternehmer binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat der Dienstleister den Auftrag selbst durchzuführen.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a)    Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b)    Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Dienstleister innerhalb angemessener Frist, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c)    Der Dienstleister hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.
d)    Hat der Dienstleister in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
    * bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
    * in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
         - bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;
        - bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme,
jedoch höchstens 750.000,00  Euro.
     * Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen,

        sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

5.) Rücktritt vom Vertrag
a)    Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b)    Bei Verzug des Dienstleisters mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c)    Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch den Dienstleister unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Dienstleister zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d)    Ist der Dienstleister zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieser den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Dienstleister erbrachten Leistungen zu honorieren.

6.) Zahlung, Leistungsumfang
a)    Sämtliche Beträge sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b)    Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
c)    Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband herausgegebenen unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
d)    Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung auf das vom Dienstleister genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 10 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort ist das Projektgebiet lt. Auftrag oder Bestellung.


8.) Geheimhaltung
a)    Das Dienstleister ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b)    Das Dienstleister ist auch zur Geheimhaltung seiner Tätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist der Dienstleister berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken und ohne genaue Standortzuweisung zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.


9.) Schutz der Unterlagen

Tritt LARO-TEC als Auftraggeber (kurz AG) auf (z.B. bei Subvergaben gegenüber seinem Subunternehmer= Auftragnehmer), gilt die Verschwiegenheitspflicht sowie die Geheimhaltung über das Projekt sowie sämtlicher Unterlagen und Daten als vereinbart
a)    Der AG behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm bereiterstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Daten, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
b)    Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG´s zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c)    Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat der AG Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftragnehmer nicht die Unterlagen des AG´s genutzt hat, obliegt dem Auftragnehmer.

10.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a)    Für Verträge zwischen Auftraggeber und Dienstleister kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b)    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Dienstleisters vereinbart.


Stand 01.01.2023

 

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